PKV Tarifwechsel nach § 204 VVG - Beiträge senken ohne Versicherungswechsel

Basistarif und Standardtarif in der PKV erklärt

Viele privat Krankenversicherte stehen im Laufe ihres Lebens vor der Frage, wie sie steigende Beiträge langfristig bewältigen können. Besonders im höheren Alter kann die private Krankenversicherung für manche Versicherte finanziell belastend werden.

Für solche Situationen hat der Gesetzgeber besondere Tarifmodelle geschaffen. Zwei davon spielen eine zentrale Rolle: der Basistarif und der Standardtarif.

Beide Tarife sollen privat Krankenversicherten eine bezahlbare Absicherung ermöglichen, wenn der bisherige Tarif zu teuer geworden ist. Dennoch unterscheiden sich Basistarif und Standardtarif in mehreren wichtigen Punkten.

Wer seine private Krankenversicherung optimieren möchte, sollte diese Unterschiede genau kennen.

Was ist der Basistarif in der privaten Krankenversicherung

Der Basistarif wurde im Jahr 2009 eingeführt. Er soll sicherstellen, dass jeder privat Versicherte eine bezahlbare Krankenversicherung behalten kann.

Der Leistungsumfang des Basistarifs orientiert sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet, dass medizinische Leistungen ähnlich wie in der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden.

Der Beitrag im Basistarif ist gesetzlich begrenzt. Er darf maximal so hoch sein wie der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Aufnahmegarantie. Versicherungsunternehmen müssen Versicherte in den Basistarif aufnehmen. Eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt.

Damit soll sichergestellt werden, dass auch Personen mit gesundheitlichen Problemen weiterhin versichert bleiben können.

Leistungen im Basistarif​

Die Leistungen im Basistarif orientieren sich am gesetzlichen Standard. Dazu gehören unter anderem

  • ambulante ärztliche Behandlung
  • stationäre Krankenhausversorgung
  • medizinisch notwendige Behandlungen
  • verschreibungspflichtige Medikamente
  • Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen

Allerdings gibt es auch Einschränkungen. Ärzte können im Basistarif nur begrenzte Gebühren abrechnen. Außerdem ist der Leistungsumfang in vielen Bereichen geringer als in hochwertigen PKV Tarifen.

Der Basistarif ist deshalb in erster Linie eine soziale Absicherung für Versicherte, die ihre bisherigen Beiträge nicht mehr bezahlen können.

Was ist der Standardtarif

Der Standardtarif ist ein älteres Tarifmodell der privaten Krankenversicherung. Er existiert bereits seit den neunziger Jahren.

Im Gegensatz zum Basistarif steht der Standardtarif nicht allen Versicherten offen. Er richtet sich nur an bestimmte Personengruppen.

Der Standardtarif kann in der Regel nur von Versicherten genutzt werden, die ihren PKV Vertrag bereits vor dem Jahr 2009 abgeschlossen haben.

Zusätzlich müssen meist bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, beispielsweise

  • ein Mindestalter von etwa 65 Jahren
  • oder ein Bezug von Rente
  • oder eine längere Versicherungsdauer in der PKV

Auch der Beitrag im Standardtarif ist begrenzt. Er darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.

Leistungen im Standardtarif

Der Leistungsumfang des Standardtarifs liegt ebenfalls in der Nähe der gesetzlichen Krankenversicherung.

Allerdings gibt es einige Unterschiede zum Basistarif. In vielen Fällen sind die Leistungen im Standardtarif etwas besser als im Basistarif.

Ein weiterer Vorteil ist, dass Ärzte im Standardtarif häufig höhere Gebührensätze abrechnen können als im Basistarif.

Dadurch kann es in der Praxis leichter sein, Ärzte zu finden, die Versicherte im Standardtarif behandeln.

Unterschiede zwischen Basistarif und Standardtarif

Auch wenn beide Tarife ähnliche Ziele verfolgen, gibt es mehrere wichtige Unterschiede.

Der Basistarif steht grundsätzlich allen privat Versicherten offen. Der Standardtarif dagegen ist nur für ältere Bestandskunden verfügbar.

Der Basistarif orientiert sich stärker an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Standardtarif kann in einigen Bereichen etwas bessere Leistungen bieten.

Auch bei der ärztlichen Vergütung gibt es Unterschiede. Im Basistarif gelten strengere Begrenzungen der Gebührenordnung.

Wann ein Wechsel in den Basistarif sinnvoll sein kann

Ein Wechsel in den Basistarif kann sinnvoll sein, wenn Versicherte ihre Beiträge dauerhaft nicht mehr bezahlen können.

Dies kann zum Beispiel passieren

  • im Ruhestand
  • bei sinkendem Einkommen
  • bei finanziellen Schwierigkeiten
  • nach längerer Krankheit

Der Basistarif stellt in solchen Situationen sicher, dass der Versicherungsschutz erhalten bleibt.

Allerdings sollte ein Wechsel gut überlegt sein, da der Leistungsumfang meist deutlich geringer ist als in vielen klassischen PKV Tarifen.

Wann der Standardtarif eine Alternative sein kann

Für ältere Bestandskunden kann der Standardtarif eine interessante Alternative darstellen.

In einigen Fällen bietet er ein günstigeres Verhältnis zwischen Beitrag und Leistung als der Basistarif.

Gerade Versicherte mit langjähriger PKV Zugehörigkeit sollten prüfen lassen, ob der Standardtarif eine sinnvolle Option sein kann.

Tarifwechsel nach § 204 VVG als bessere Lösung

Viele Versicherte denken bei steigenden Beiträgen sofort an Basistarif oder Standardtarif.

Dabei gibt es häufig eine bessere Lösung.

Das Versicherungsvertragsgesetz gibt privat Versicherten das Recht, innerhalb ihrer Versicherungsgesellschaft in andere Tarife zu wechseln.

Dieser interne Tarifwechsel nach § 204 VVG ermöglicht es, Beiträge zu reduzieren, ohne auf wichtige Leistungen verzichten zu müssen.

In vielen Fällen lassen sich dadurch deutlich bessere Ergebnisse erzielen als durch einen Wechsel in den Basistarif.

Fazit

Viele Versicherte denken bei steigenden Beiträgen sofort an Basistarif oder Standardtarif.

Dabei gibt es häufig eine bessere Lösung.

Das Versicherungsvertragsgesetz gibt privat Versicherten das Recht, innerhalb ihrer Versicherungsgesellschaft in andere Tarife zu wechseln.

Dieser interne Tarifwechsel nach § 204 VVG ermöglicht es, Beiträge zu reduzieren, ohne auf wichtige Leistungen verzichten zu müssen.

In vielen Fällen lassen sich dadurch deutlich bessere Ergebnisse erzielen als durch einen Wechsel in den Basistarif.

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Dabei wird analysiert

  • welche Tarifalternativen innerhalb Ihrer Versicherung existieren
  • wie sich Beiträge und Leistungen verändern würden
  • ob ein Tarifwechsel nach § 204 VVG möglich ist

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