Grunddaten
Gesellschaft
Hallesche Krankenversicherung
Tarifart
Private Krankenvollversicherung / Krankheitskostenvollversicherung.
Status
Geschlossener Tarifbestand. Die verbindliche Einordnung erfolgt anhand der aktuellen Vertrags- und Tarifunterlagen.
Tarifwelt
Bisex / Altbestand. Bei Bestandskunden sind Tarifgeneration, Zusatzbausteine, Eintrittsalter und bisherige Vertragshistorie immer individuell zu prüfen.
Selbstbeteiligung
600 EUR pro Kalenderjahr. Die Selbstbeteiligung gilt für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungsbereiche und beeinflusst die reale Netto-Betrachtung.
Leistungsformel
100-75-75 %. Die Kurzform ersetzt keine vollstaendige Prüfung der Tarifbedingungen.
Ambulante Leistungen
Ambulante Behandlung
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet. Freie Arztwahl ist vorgesehen. Mitversichert sind auch in der Praxis bewährte Naturheilverfahren, soweit sie im tariflichen Rahmen liegen.
Vorsorge
Vorsorgeuntersuchungen können erstattet werden. Zu beachten sind Selbstbeteiligung, mögliche Auswirkungen auf Beitragsrückerstattung und die konkrete medizinische Notwendigkeit.
Arznei- und Verbandmittel
Arzneimittel und Verbandmittel werden nach medizinischer Notwendigkeit und Tarifbedingungen erstattet. Dazu können auch bestimmte arzneimittelaehnliche Nährmittel gehoeren, wenn sie zwingend erforderlich sind.
Heilmittel
Heilmittel werden anteilig erstattet. Dazu können unter anderem Krankengymnastik, Massagen, Ergotherapie, Logopädie, Podologie, medizinische Bäder und weitere Heilmittel nach Verzeichnis gehoeren.
Hilfsmittel
Hilfsmittelversorgung ist umfangreich zu prüfen. Erstattungsfähig können technische Hilfsmittel, Körperersatzstücke, Bandagen, Einlagen, Prothesen sowie bestimmte digitale Gesundheitsanwendungen sein.
Sehhilfen
Sehhilfen können bis zu einem Höchstbetrag erstattet werden. Operative Sehkorrekturen sind gesondert begrenzt und an weitere Voraussetzungen gebunden.
Heilpraktiker
Heilpraktikerleistungen werden anteilig und bis zu einem Jahreshöchstbetrag erstattet. Umfang und Höchstsätze sind anhand der Tarifbedingungen zu prüfen.
Psychotherapie ambulant
Ambulante Psychotherapie wird anteilig erstattet. Qualifikation des Behandlers, Sitzungsumfang und mögliche Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen.
Gebührenordnung Ärzte
Erstattungen auch über Höchstsätze der GOÄ hinaus können möglich sein. Entscheidend sind Rechnungsstellung, medizinische Notwendigkeit und Tarifbedingungen.
Ambulante Transportkosten
Fahrten und Transporte können insbesondere bei Notfall, Gehunfaehigkeit, Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie sowie ambulanten Operationen relevant sein.
Schutzimpfungen
Schutzimpfungen werden nach Tarifbedingungen erstattet. Reiseimpfungen oder beruflich veranlasste Impfungen müssen gesondert bewertet werden.
Häusliche Krankenpflege
Behandlungspflege sowie Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung können bei medizinischer Notwendigkeit und unter tariflichen Voraussetzungen erstattungsfähig sein.
Kinderwunsch
behandlung
Kinderwunsch
behandlung kann nach vorheriger Zusage und unter konkreten medizinischen sowie vertraglichen Voraussetzungen erstattungsfähig sein.
Stationäre Leistungen
Unterbringung
1- oder 2-Bett-Zimmer.
Stationäre Behandlung
Stationäre Heilbehandlung einschließlich privatärztlicher Behandlung ist vorgesehen.
Privatkliniken
Leistungen in Privatkliniken können unter Begrenzungen erstattungsfähig sein. Besonders wichtig ist die Abgrenzung zu Krankenhäusern nach KHEntgG oder BPflV.
Ersatz-Krankenhaustagegeld
Bei Verzicht auf gesonderte Unterkunft oder Privatarztbehandlung kann ein Ersatz-Krankenhaustagegeld vorgesehen sein.
Psychotherapie stationär
Stationäre Psychotherapie wird erstattet; konkrete Voraussetzungen und Zusageerfordernisse sind im Einzelfall zu prüfen.
Gebührenordnung Ärzte
Auch über Höchstsätze der GOÄ hinaus möglich, sofern Rechnungsstellung und medizinische Notwendigkeit die Voraussetzungen erfuellen.
Gemischte Anstalten
Behandlungen in gemischten Anstalten können zusagepflichtig sein. Ausnahmen wie Notfalleinweisung, Anschlussheilbehandlung oder operative Eingriffe sind gesondert zu prüfen.
Stationäre Transportkosten
Transport zum und vom nächsten geeigneten Krankenhaus sowie Rücktransport können erstattungsfähig sein.
Vor- und nachstationär
Vor- und nachstationäre Aufnahme- und Abschlussbehandlungen können erstattet werden.
Zahnleistungen
Zahnbehandlung
100 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 550 EUR, darüber bis zu 75 %.
Zahnersatz
100 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 550 EUR, darüber bis zu 75 %. Kronen, Bruecken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays und Implantate sind gesondert zu bewerten.
Implantate
Implantate können einschließlich Knochenaufbau in die Erstattung fallen, jedoch mit prozentualer Begrenzung und möglichem Heil- und Kostenplan.
Kieferorthopädie
75 %. Alter, Befund und tarifliche Voraussetzungen müssen geprüft werden.
Zahnstaffel
Anerkennungsfähige Rechnungsbetraege sind in den ersten zehn Jahren gestaffelt. Ab dem 11. Jahr besteht keine Zahnstaffel-Begrenzung. Vorversicherungszeiten können bei Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft angerechnet werden.
Gebührenordnung Zahnärzte
Auch über Höchstsätze der GOZ / GOÄ hinaus möglich.
Heil- und Kostenplan
Bei Zahnersatz über 2.500 EUR Rechnungsbetrag ist ein Heil- und Kostenplan erforderlich; sonst kann die Erstattung des übersteigenden Betrags reduziert sein.
Allgemein
Selbstbeteiligung
600 EUR pro Kalenderjahr. Die Selbstbeteiligung gilt für ambulant, stationär und Zahn. Im ersten Kalenderjahr kann eine anteilige Betrachtung erforderlich sein.
Beitragsrückerstattung
Eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung kann nach leistungsfreien Jahren vorgesehen sein. Vorsorgeleistungen und Leistungsinanspruchnahmen können Auswirkungen haben.
Wartezeiten
Allgemeine Wartezeit regelmäßig 3 Monate; besondere Wartezeiten für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie regelmäßig 8 Monate, soweit kein Entfall greift.
Weltgeltung
Versicherungsschutz auch außerhalb Europas bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt. Bei längerem Aufenthalt sind besondere Vereinbarungen oder Tarife zu prüfen.
Auslandsrücktransport
Medizinisch notwendiger Rücktransport kann erstattungsfähig sein. Ersparte Rückreisekosten können angerechnet werden.
Optionsrecht
Kein vereinfachtes Optionsrecht auf höherwertigen Schutz erkennbar.
Versichertenkarte
Eine Versichertenkarte wird ausgehändigt.
Kur / Reha / AHB
Stationäre Kur / Reha / AHB
Anschlussheilbehandlung, stationäre Reha- und Kurmaßnahmen können unter tariflichen Voraussetzungen erstattungsfähig sein. Gesetzliche Leistungsträger sind vorrangig zu beruecksichtigen.
Ambulante Kur
Ärztliche Leistungen, Arznei-, Verband- und Heilmittel, Kurmittel, Kurplan und Kurtaxe können im tariflichen Rahmen beruecksichtigt werden.
Besondere Prüfpunkte
Tarifgeneration
Der Tarifname allein reicht nicht aus. Vertragsstand, Tarifgeneration, Zusatzbausteine, Eintrittsalter und bisherige Beitragshistorie müssen einbezogen werden.
Leistungsunterschiede
Vor jeder Empfehlung müssen Leistungsunterschiede transparent dokumentiert werden.
Interner Tarifwechsel
Ein interner Tarifwechsel erfolgt nur nach individueller Analyse und Zustimmung des Kunden.